Raumverträglichkeitsuntersuchung
Warum gerade in den seniblen Gebieten nicht mehr Rücksicht genommen wird, einzieht sich jeder Logik. Hier scheint es doch "nur" um Kosten zu drehen.
Aus der "Raumverträglichkeitsuntersuchung für das Raumordnungsverfahren" (vom 01.11.2010) geht hervor das die meisten betroffenen Grundstücke zwischen 50m und 300m von der bisherigen Trasse liegen. Des weitern wurde auch festgestellt, dass die visuelle Beeinträchtigung durch Mastbauwerke und Leiterseile von erhöhter Bedeutung ist. Es wurden daher Mastverschiebungen und die Erhöhung der Mast Durschnittshöhe auf 50- 65 m vorgeschlagen.
Ein Vorschlag der an die "Gemeinsame Landesplanungsabteilung" gesandt wurde, war die Trassenführung längs der Autobahn an der Nord- /Ostseite vom Klärwerk bis mindestens 1000m nord-westlich der Wohnanlage am Feldscheuenweg in Summt zu realisieren. Bisher kommt es doch gravierenden Einschnitten in die Lebensqualität der Einwohner rund umden Feldscheuenweg bis hin zu den Grundstücken am unteren Zipfel der Liebenwalderstrasse (siehe 220 kV Trassenführung).

