Chausseehaus Summt

Im Hintergrund ist das direkt an der Strasse (heute L21) liegende Chausseehaus zu sehen als auch das unverkennbare Schulgebäude (heute Kita). Auch heute noch fällt dieses Haus (Chausseehaus) durch seine ungewönlich nahe Lage zur Strasse hin auf.

Durch den Ausbau der Chausseen (teils privat teils staalich) Anfang des 19.Jahrhunderts begann die Errichtung sogenannter Chausseehäuser. "Damit das Chausseegeld kassiert werden konnte, wurden Schlagbäume errichtet, die sich erst nach Entrichtung der Gebühr für die Fuhrwerke öffneten. Direkt dort errichtete man auch die Gebäude zur Unterbringung der Kassierer, typisch waren die kleinen Erker zur besseren Sicht auf die Chaussee nach beiden Seiten und natürlich die Lage direkt am Verkehrsweg. Teilweise dienten die Gebäude auch zur Unterbringung der Chausseewärter, die für die Instandhaltung der Chausseen verantwortlich waren.
Zum Ende des 19. Jh. wurden alle privat betriebenen Chausseen ohne Entschädigung verstaatlicht (der Gewinn der Könglich-Preussischen Eisenbahn überstieg zu dieser Zeit die Summe aller anderer Steuereinnahmen und natürlich wurden die Waren auch vornehmlich per Bahn transportiert), dann auch irgendwann die Schlagbäume abgebaut."
Chausseehäuser in Preußen
In den Chausseehäusern wohnte außer dem Chausseegeldeinnehmer auch der Wegewärter, was auch zur Sicherheit beitrug. Der Wegewärter war bei Steinstraßen für höchstens 1000 Ruten (3,766 km), bei Kiesstraßen für höchstens 500 Ruten zuständig, so dass zwischen den Chausseehäusern (Abstand: 1 Preußische Meile = 2000 Ruten = 7,532 km) gegebenenfalls Wegewärterhäuser für je zwei Wegewärter errichtet wurden.
Mit der französischen Besetzung in den Napoleonischen Kriegen kam der Chausseebau zum Erliegen und wurde erst 1814 fortgesetzt. 1834 lieferte die „Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststraßen“ Vorgaben für das Erscheinungsbild der Chausseehäuser.
Aus einer alten Quelle können Tarife für das in Preußen zu entrichtende Chausseegeld des Jahres 1840 angegeben werden:
Post- und Personenkutschen, Kaleschen, Kabriolets und alles Fuhrwerk, einschließlich Schlitten
-
zum Fortschaffen von Personen, beladen oder unbeladen, für jedes Zugtier:
- für eine Strecke von 1 Meile 1 Silbergroschen (Sgr)
- für eine Strecke von 1 ½ Meilen 1 Silbergroschen (Sgr) und 6 Pfennige (Pf).
Am 31. Dezember 1874 wurden in Preußen die staatlichen Chausseegebühren abgeschafft, so dass die Chausseehäuser ihre Funktion verloren und die Bewohner meist auszogen. Die Privat-, Kreis- und Aktienchausseen erhoben noch bis ins frühe 20. Jahrhundert Chausseegebühren, und deren Chausseehäuser blieben folglich auch solange bewohnt.

Quelle: wikipedia
Quell: Literaturhinweis: "Die Mark Brandenburg" Heft 11, Zeitschriftenreihe Lucie Großer Verlag Berlin 1993, ISSN 0939-3676

